Die Mindestsicherung (sogenannte "Bedarfsorientierte Mindestsicherung" nach dem Gesetzeswortlaut) ist eine finanzielle Unterstützung für Personen in Notlagen, die ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen, Unterhalt, Pension etc.) nicht decken können. Sie ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die Mindestsicherung hat die Sozialhilfe abgelöst. Sie soll den Lebensunterhalt und die Unterkunft sichern.
Zuständige Stellen
Der Antrag auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung kann direkt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Wohnsitzgemeinde eingebracht werden.
Über die Bedarfsorientierte Mindestsicherung entscheidet die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat).
Kosten
Gemäß § 38 NÖ MSG sind alle Eingaben, Amtshandlungen und schriftlichen Ausfertigungen dieses Landesgesetzes von den durch landesrechtliche Vorschriften vorgesehenen Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt bzw. erhalten Sie beim Amt der NÖ Landesregierung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Tel: 02742/900516341
Fax: 02742/900516220
E-Mail:post.gs5@noel.gv.at
Mindestsicherung Informationsblatt Infoblatt_BMS_ab_14.03.2018.pdf