Die Fertigstellung ist innerhalb von 5 Jahren ab Baubeginn zu melden. Der Fertigstellungsanzeige sind die in der Baubewilligung angeführten Bescheinigungen bzw. Atteste beizulegen.
Diese sind:
- Bauführerbescheinigung
- Lageplan (2 fach) mit eingetragenen Abständen des Gebäudes zu den Grundgrenzen
- Elektroattest
- Rauchfangkehrerbefunde
- Sonstige Atteste (je nach Bauvorhaben)