Bei einem Todesfall in einer Wohnung ist unverzüglich eine Ärztin/ein Arzt zu verständigen, die/der die Totenbeschau vornimmt.
Sie sollten auch gleich mit einem Bestattungsunternehmen Kontakt aufnehmen, um die weiteren Schritte zu veranlassen. Das Bestattungsunternehmen kann für Sie in den meisten Fällen auch die Veranlassung der Totenbeschau und die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt übernehmen. Folgende Unterlagen sind dabei mitzubringen:
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- falls verheiratet: Heiratsurkunde
- falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde oder Scheidungsbeschluss
- Meldenachweis des Verstorbenen
Beim Standesamt fallen derzeit üblicherweise Gebühren an welche sich in ihrer Höhe nach den jeweiligen Gebührengesetzen richten. Sie können sich jederzeit direkt beim Standesamt über die benötigten Dokumente bzw. über die aktuelle Höhe der Gebühren informieren.
Standesamt Neulengbach, Kirchenplatz 82, 3040 Neulengbach
02772/52106, 02772/52105-55